"Bei der Nachfrage um Wandlung des Fahrzeuges wurde dem Autohaus eine Absage erteilt , weil es kein schwerwiegender Mängel ist."
Wer hat denn da die Absage erteilt? Etwa Citroen? Sorry, aber bei einer Wandlung hat die Citroen Deutschland AG keinerlei Mitspracherechte.
Eine Wandlung ist eine einseitige Willenserklärung, die Du gegenüber dem Händler aussprichst. Punkt!!! Lass Dich da bloß nicht über den Tisch ziehen. Gesetzesgrundlage hierfür ist die Händlergewährleistung, die sich aus dem Kaufvertrag ergibt.
Und Dein Vertragspartner ist nicht die CDAG, sondern Dein Händler.
Total unabhängig hiervon gewährt Citroen eine 2-Jahres-Garantie, die Du in Anspruch nehmen kannst aber nicht musst. Aber da schließe ich mich Kates Ausführungen an, zumal Citroen Deinen C3 mit den Garantiearbeiten in den Wertstatus eines Unfallwagens versetzen würde.
Im übrigen muss der Mangel nicht schwerwiegend sein, "erheblich" sollte vollkommen ausreichen. Da wird mir Kate sicher zustimmen, oder? Er kennt sich da, glaube ich, am besten aus.
Übrigens wollte mein Händler mir damals bei meiner Berlingo-Wandlung ebenfalls erzählen, dass sich das erst mal ein Sachverständiger der CDAG anschauen müsse. Ich habe dazu nur gegrinst und ihm gesagt, dass diese Typen sich den Wagen gerne nach der Wandlung ansehen dürfen, wenn sie ernsthaft an diesem Problem interessiert sind. Nachbesserungsgelegenheiten hatten sie schon mehr als genug. Man muss wirklich konsequemt sein, und klarmachen, dass auf den Händler ein teures und aussichtsloses Gerichtsverfahren zukommt, wenn er seinem Kunden das Wandlungsrecht streitig machen will.
Gruß
dmdbt