Hallo Kate,
das Leben ist wirklich komplizierter, als man manchmal denkt. ;-)
Bin immer davon ausgegangen, dass der Golf für mindestens 1.000 Euro weiterverkauft wurde, dann wäre die Sache glasklar.
Ich hatte nicht in Erwägung gezogen, dass der Golf inzwischen für weniger als 1.000 Euro verkauft worden sein könnte.
Aber wenn ich länger darüber nachdenke, dann kann eine Einigung auch hierüber gar nicht so schwer sein. Der faire Weg (für beide Seiten) sieht dann so aus:
Der Händler weisst Dir anhand seiner Belege (Kaufvertrag mit Unterschrift und Adresse des Käufers + Rechnung ) nach, wie hoch der tatsächliche Wiederverkaufspreis war. Irgendwelche Reparaturen oder sonstige Unkosten wie Inserate werden nicht berücksichtigt (gehen also voll zu Lasten des Händlers). Die Differenz erstattest Du ihm KULANTERWEISE (sozusagen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, unnter der Bedingung, daß er die Anwalts- und Gutachterkosten übernimmt).
Wenn er sich aber weigert, diese Geschäfte offenzulegen, dann hat er offensichtlich ein gutes Geschäft beim Weiterverkauf des Golf gemacht und/oder ist immer noch nicht bereit zu einer fairen Abwicklung.
In diesem Fall bleibt nur die harte Tour: Wenn der Ankaufspreis im Vertrag nicht gerade als Verschrottungsprämie deklariert wurde, sollte auch hier das Recht auf Deiner Seite sein. Ein Ankauf ist ein Ankauf, und wenn der Händler zuviel bezahlt, ist er selbst schuld. ;-)
Gruß
Berni