Hallo Kate,
den Rücktransport zum Händler würde ich an Deiner Stelle anbieten, und dafür aber auf Anwalts-und Gutachterkosten bestehen.
So würde es meinem Rechtsempfinden entsprechen.
Die Diskussion wegen der Inzahlungnahme Deines Golf kann ich aber überhaupt nicht nachvollziehen. Hat Dein Händler eigentlich noch alle Tassen im Schrank? Entweder ist er strohdumm, oder er versucht Dich schon wieder über den Tisch zu ziehen. Ich verstehe gar nicht, wie man sich als Kaufmann dermaßen entblößen kann, solch eine Selbstverständlichkeit in Frage zu stellen.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus den 1.000 Euro für den Golf, und Deiner Barzahlung (plus evtl. Kreditfinanziertem Anteil). Aus diesem Gesamtpreis wird die Wertminderung und entsprechend die Rückvergütung berechnet.
Welcher Händler war das noch mal? Nicht dass ich da mal versehentlich lande.
Gruß
Berni