Hallo,
wir sind auch mit den 0.67 % rangegangen. (Obwohl die neuere Rechtssprechung sogar mit 0.4 % rangeht).
Streitpunkte sind jedoch folgende:
- es wurde ein Golf mit 1000 Euro in Zahlung gegeben(Hauptstreitpunkt: bei der Rückabwicklung Zug um Zug müssten sie mir den wieder hinstellen oder die 1000 Euro auszahlen oder ..., sie wollen aber nichts von beiden machen !)
- Kosten für das Gutachten (Übernahmezusage liegt hier bereits vor)
- Kosten für den Anwalt (???)
- Kosten die bei der Rückabwicklung entstehen (lassen sie das Fahrzeug abholen, bringe ich es hin und fahre mit dem Zug zurück ...)
...
Das sind alles Sachen, die noch geklärt werden müssen.