"Hatt hier irgendwer von weiterverkauf gesprochen?"
Ja, ich. Man muss auch an die Zukunft denken. Irgendwann wird jeder mal sein Auto weiterverkaufen wollen. Probleme damit?
"Ich glaube mehr das Silke ein funktionstüchtiges Auto haben möchte..."
Das glaube ich auch, wer möchte das nicht? ;-)
" und dafür solte Sie vielleicht mal die Werkstatt wechsel "
Klngt verlockend, ist aber kein guter Ratschlag. Ich würde es als ein diesem Fall glatt als Fehler bezeichnen. Wir hatten ja den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie hier schon 150 mal durchgekaut. Einfach in der Suchfunktion nachschauen, dann lässt sich alles nachlesen.
Silke, Du solltest keinesfalls die Werkstatt wechseln, denn NUR der Händler, der Dir den Wagen verkauft hat, steht für die gesetzliche Gewährleistung gerade und nur bei ihm steht Dir ggf. ein gesetzlich verbrieftes Wandlungsrecht zu.
Voraussetzung ist, dass Du IHM die 2 Nachbesserungsversuche zugestehst. Wenn er dazu unfähig ist, ist es allein sein Problem. Dafür gibt es das Zauberwort "Wandlung". Das ist einzige Rechtsmittel, mit dem Du dich relativ problemlos gegen Pfusch ab Werk und gleichzeitiger Unfähigkeit der Werkstatt zur Wehr setzen kannst.
Klar kann man Garantiearbeiten auch bei anderen Citroen-Händlern machen lassen, aber wer garantiert Dir, dass die besser sind? Sicher ist nur, dass damit unnötig viel Zeit verstreicht, denn in diesem speziellen Fall lässt sich das Ergebnis erst Monate später messen. Und wenn die Versuche erfolglos sind, lässt sich daraus immer noch kein Recht auf Wandlung ableiten. Man glaubt ja gar nicht, wie schnell 2 Jahre Garantie um sind. Im übrigen gilt: Je später die Wandlung, desto teurer wird es für Dich. Denn pro gefahrene 1.000 Kilometer wird Dir bei der Rückerstattung des Kaufpreises 0,67% als Wertminderung berechnet.
Viel Erfolg!
Berni