Ich glaube auch, daß beim Wiederverkauf der Reimport nicht wirklich viel weniger wert ist. Dennoch hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, daß ein Reimport beim Wiederverkauf 10 % weniger wert ist als ein gleichwertiges deutsches Fahrzeug. Man hat den Käufer zu unterrichten, daß es sich um ein Reimport-Fahrzeug handelt.
Gruß,
Carsten
:-D