Hi Holgi,
der Sachverhalt in Deinem Link gestaltet sich aber etwas anderes:
1. Das Fahrzeug war bereits zugelassen und zwar auf die ausländische Firma, die das Fahrzeug dann wieder nach Deutschland exportierte
2. Das Fahrzeug war ohne Zusatzgenehmigung nicht für den deutschen Markt zugelassen (was immer das auch gewesen sein mag)
Dies stellt einen Sondertatbestand dar, den unsere Export-Import-Truthähne nicht erfüllen.
Auch ich weiß von dieser Vorschrift, beim Verkauf darauf hinzuweisen (steht ja auch im Kaufvertrag bereitgestellt durch ADAC z.B.), aber das scheint mir nicht unbedingt die juristische Quelle zu sein.
Badlands - MJ 2005 - Nr.007xxx: TDi 2.0 Trendline mit Xenon, Winterpaket, Climatronic+kleines Lederpaket+Alu-Imolas, PDC, CD-Wechsler, 8 LS, abbl. Innenspiegel, elektr. anklappb. Außenspiegel, abgedunkelt ab B-Säule, 3. Sitzreihe und Netztrenwand