Maxi schrieb:
> muß ich denn als Verkäufer eines Reimportes auch den
> ehemaligen Anschaffungspreis offenlegen?
Nein, Du musst nur sagen (oder am besten im Kaufvertrag schriftlich festhalten), dass es ein Reimport war.
Hier nachzulesen:
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www.anwaltverein.de]
Gruss,
Holgi
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