Das mit dem Unterrichten ist einfach, steht ja im Fahrzeugbrief.
<persönliche Meinung>
Das Urteil ist aus '98.
Ich habe da so meine Zweifel, daß das Urteil aktuellem EU-Wettbewerbsrecht entspricht. Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Vielleicht bei Importen aus außerhalb der EU.
Das hilft zwar nicht wirklich bei Privatverkauf, wenn der Käufer was gegen Reimporte hat....
</persönliche Meinung aus>
Gruß
TheRaven
1T1H41
B0J
LA7X
Blinken ist kein Zeichen von Schwäche, sondern der Richtung, in die ich abbiegen werde.