TheRaven schrieb:
> <persönliche Meinung>
> Das Urteil ist aus '98.
> Ich habe da so meine Zweifel, daß das Urteil aktuellem
> EU-Wettbewerbsrecht entspricht. Kann ich mir irgendwie nicht
> vorstellen. Vielleicht bei Importen aus außerhalb der EU.
> </persönliche Meinung aus>
Warum? Ein EU-Neuwagen ist doch tatsächlich nicht so viel Wert wie das entsprechende "deutsche" Modell, da eben weniger dafür bezahlt wird.
Und der Wert des gebrauchten Fahrzeugs ist ohnehin ein fiktiver Wert. Der Preis, den man erzielt, wird letztendlich über Angebot und Nachffrage bestimmt. Es wird ja niemand gezwungen, das Auto billiger abzugeben.
Übrigens, bei Schwacke steht (soweit ich mich erinnern kann) in den Hinweisen, dass sich die Schätzungen auf "deutsche" Fahrzeuge beziehen.
Gruss,
Holgi
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