MarkusT schrieb:
> Das heißt, um dem vorgeschlagenen Weg zu folgen, müsste
> 1. der Brief vom Händler zum Kunden
> 2. die Zulassung erfolgen
> 3. der Brief vom Kunden zurück zum Händler
> 4. der Abholschein vom Händler zum Kunden
> 5. Abholung
> 6. das Geld vom Kunden zum Händler
> 7. der Brief vom Händler zum Kunden
Dein Vorschlag ist gar nicht so schlecht. Ich probiere es mal - mal sehen, was der König so macht (bestimmt nix).
> Da ist es doch einfacher, den Fahrzeugbrief als Beweisurkunde
> des Eigentums direkt zu haben und zu behalten.
Was nützt Dir der Fahrzeugbrief, wenn die Firma den Wagen nicht in WOB bezahlt, für den Fall, dass WOB der Firma ein späteres Zahlungsziel eingeräumt hat, als mir die Firma? Und wenn dann die Firma noch den Abholschein nicht rausrückt (weil eben die Firma nicht WOB ausbezahlen könnte), haste auch nix. Und außerdem erhalte ich ja den Fahrzeugschein schon vor meiner Bezahlung - das ist kein Eigentumsbeweis.
Daher erscheint mir Dein obiger Vorschlag ganz gut mit dem Nachteil, dass die Firma zuletzt auch den Fahrzeugschein nicht wieder rausrücken könnte. Aber dann kann man dagegen vorgehen, wenn ich beweisen kann, dass ich gezahlt habe. Und den Touri hätte ich ja schon...
Liebe Grüße vom Touranliebhaber
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