das Verhalten der Versicherung wirst du in den Bedingungen begründet finden. Dort steht sinngemäß dass der Versicherungsnehmer sich in die Verhandlungsführung nicht einzumischen hat. Macht er dies dennoch, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor. Es gibt da Fälle, in denen das Einmischn des Versicherungsnehmers nämlich genau ziemlich nach hinten losging.
Im übrigen trifft den Tierhalter nicht allein durch das "Nichtanleinen" des Tieres schon ein verschulden.