Hallo Karl-Heinz,
das ist insoweit richtig, allerdings ist uns kein Schaden entstanden. Es war ein Rauhhaardackel und der Touran ist schließlich ein stabiles Auto ;-) .
Übrigens das mit der Rechtschutzversicherung hatten wir auch in Erwägung gezogen aber die Chancen waren gleich Null, da wir ja nicht gegen die Versicherung sondern gegen das Gerichtsurteil klagen müßten. Womit wir wieder bei der Gefährdungshaftung wären.
Gruß jukiki
seit 10.04.2006 Touran 2.0 TDI 170PS Highline, platinum-grey, Luxuspacket, MFL, AHK, RNS300, USB-Schnittstelle
bis 12.04.2006 Touran 2.0 TDI 136PS Highline
bis 17.02.2004 Touran 1.9 TDI 100PS Highline (EZ 05/2003)