moin maik
auch ich gehoere zur "geiz ist geil gesellschaft" aber vordergruendig ist mein erster beitrag gewesen das ich die ganze geschichte nicht so glaubte.um aber mitzureden habe ich mitgemacht.
zu 54 wochen. ist schon korrekt.ausschnitt aus den agb
Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern, binnen Frist von 6 Wochen zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
mfg utjow