@Bastien: Nach dem Unfall schleppte der ADAC mein fast funkelnagleneues Auto zum nächst gelegenen Toyota-Händler. Das ist nicht der Händler wo ich das Fahrzeug gekauft habe.
Vor Gericht sagte ein Verkäufer des Autohauses mit welchem ich telefoniert hatte als Zeuge aus.
Er behauptete, in dem Gespräch hätte ich den Auftrag ausdrücklich erteilt obwohl genau das Gegenteil der Fall war. Mein Auftrag lautete eindeutig: Auto stehen lassen bis sich die Versicherung des Unfallgegners zur Schadensabwicklung geäußert hat. Erst danach wird entschieden ob Reparatur oder Neuwagen.
Das Gericht würdigte diese Aussage zusammen mit weiteren hervorgebrachten Sachverhalten so, dass es nicht von einer Auftragserteilung ausging.
Der Schadensersatzforderung des Händlers wurde als unbegründet abgelehnt und ich erhalte den unter ausdrücklichem Vorbehalt gezahlten Rechnungsbetrag zurück.
Nun hoffe ich, dass diese Entscheidung in zweiter Instanz aufrecht erhalten wird.