@Holger: "Immerhin entstehen die Mehrkosten ja deswegen, weil der Händler ein falsches Angebot machte"
Das würde ich nicht unbedingt als gegeben hinnehmen. Mir ist nicht klar, worin der Unterschied zwischen der festen und der variablen AHK besteht, sodass nur eine davon mit Parksensoren harmoniert. Oder läuft es etwa darauf hinaus, dass die Parkhilfe überhaupt nur bei abmontierter Kupplung ordentlich funktionieren kann? Das wäre eine Funktionseinschränkung, auf die Malem vermutlich nicht hingewiesen wurde.
Ich glaube aber eher, dass der Händler die Sensoren am falschen Platz montiert hat, weil er vergessen hat, dass später eine AHK dazukommt, und jetzt eine Unverträglichkeit behauptet, die gar nicht gegeben ist. Wenn man ihm das nachweisen kann, ist er in Argumentationsnotstand.
Bastien