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Re: Erfahrung Autokauf M&R Europe Mobile Ainring europemobile (5950 Klicks)

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JB  
31.10.09
Hallo,
europemobile nachdem ich Ihre Antwort intensiv geprüft habe,
kann ich Folgendes richtig stellen:

Meine Frau hat am 04.03.08 ein Fahrzeug bei Ihnen bestellt.
Die erste Reaktion Ihrerseits kam am 28.05.08: „Da Ihre Bestellung länger als 4 Wochen bereits bei uns liegt und wir Ihren Auftrag nicht schriftlich bestätigt haben, müssen Sie auf die Vier Wöchige Frist verzichten.“
Dieser Satz sagt eigentlich schon genug aus.
Meine Frau hat nicht verzichtet, sondern nochmals eine Bestellung an Sie gefaxt, da sie nach fast einem viertel Jahr die Sonderausstattung etwas modifizieren wollte.
Das Fahrzeug haben wir am 23.12.08 übernommen,
also haben wir 9 Monate und 19 Tage gewartet.


Zu Preiserhöhung:

Das Fahrzeug sollte laut Bestellung 28.755,00 € kosten.
Einen Tag vor der Abreise bekommt sie eine Preiserhöhung über 595,00 €.
Damit wären wir bei 29.350,00 €
Bezahlt wurden 28.851,33 €.
Der Unterschied von 498,67 € wird mit Aufwendungen beschrieben.
Diese setzen sich einerseits aus der nicht vollständigen Kostenübernahme des ersten Abholversuches sowie der von Ihnen sogenannten Kulanz von 50,00 € zusammen.
Es entspricht also nicht der Wahrheit, das die Preiserhöhung nicht bezahlt wurde.

Zu Garantieheft:

Anscheinend ist es nicht möglich ein gleichwertiges Ersatzheft zu erlangen, da man mir mitteilte,
dass jedes Heft nur einmal mit dem zum PKW gehörendem Aufkleber existiert.
Natürlich ist es möglich ein Blanko Checkheft beim Händler zu erwerben.
Aber dies ist dann halt nicht das Original mit eingeklebter Fahrzeugidentifikationsnummer.
Falls es eine Möglichkeit gibt, per Antrag an ein neues Original zu kommen hätten wir uns sehr gefreut wenn Sie uns dies irgendwann in den letzten 10 Monate mitgeteilt hätten.
Die Frage ist doch, wo ist das Checkheft?
Meine Frau hat das Auto bezahlt, und wenn Sie es bei Ihrem Zulieferer auch bezahlt haben, hätten Sie doch vom Insolvenzverwalter das Originale bekommen können oder?

Zu Mängel am Fahrzeug:

Das Fahrzeug wurde wohl eher 1 Stunde kontrolliert und 2 Stunden in ihrem Warteraum mit anderen Kunden auf das Fahrzeug gewartet (das wären dann allerdings auch 3 Stunden).
Das sehr genau kontrolliert wurde ist nachdem ein Fahrzeug ohne Radnabenabdeckungen,
Außenantenne, Fahrzeugmappe, etc. angeboten wurde, wohl nur allzu verständlich und kann Ihrerseits doch kaum vorgeworfen werden, zumal fast 30.000,-- € für viele ehrlich arbeitende Menschen eine Menge Geld ist.
Ob die Fehler mit ein paar Handgriffen beseitigt werden konnten oder nicht, konnte ich nicht entscheiden, ich bin kein KFZ Mechaniker, allerdings hat meine Frau einen Neuwagen gekauft, der wohl frei von Mängeln sein sollte.
Und auch hier ist nochmals zu sagen, das sie keine 600,00 € erlassen haben sondern für einen nicht beseitigten Mängel die oben genannten 50,00 €.

Zu Fahrzeugübernahme:

Sie schreiben „Da sie der Ansicht waren, dass eine Reihe Mängel vorhanden sind...“
und unten“Während der Nachbesserungszeit wurden wir von Ihrem Anwalt angeschrieben, der nochmals alle Mängel aufgeführt hat, sowie uns die Fahrkosten berechnet hat. Dies ist natürlich Ihr Recht, wäre aber nicht notwendig gewesen, da wir uns sowieso auf die Nachbesserung geeinigt hatten.“
Also gestehen Sie doch selbst ein das Nachbesserungsbedarf bestand.


Zu Fahrtkosten:

Es wurde Ihnen eine ordentliche Mietwagenabrechnung vorgelegt, über 182,75 €, die Sie nur mit 60,-- € übernommen haben.
Der Grund, warum auf eine Klage verzichtet wurde ist, der wohl unverhältnismäßig hohe Aufwand bei einer derart geringen Summe.

Zu Zweite Abholung:

Es wurde keine Delle nach der Fahrt nach Hause reklamiert.
Bei Überprüfung des Wagens wurde eine mit einem Schraubenzieher o.ä.
hervorgerufene Beschädigung an der Beifahrertürkante entdeckt, die auch ihr Mitarbeiter gesehen hat.
Wäre der Schaden erst zu Hause bemerkt worden, gäbe es wohl kaum eine schriftliche Darlegung des Schadens mit zugesagter Kostenübernahme unterschrieben von Ihrem Mitarbeiter und datiert auf den Tag der Abholung.
Sie bieten uns hier übrigens erstmals eine Kostenübernahme von bis zu 100,-- € an.

Zu Mitarbeiterverhalten:

Wie schon geschrieben arbeiten meine Frau und ich beide viel mit Kunden.
Von uns war keiner auf Konfrontationskurs.
Über das Verhalten Ihrer Mitarbeiter könnte ich hier nur Spekulieren, allerdings wird sich jeder Leser wohl seine eigenen Gedanken machen können.

Zu Preisvorteil:

Sie haben recht, sie waren die günstigsten.
Ich schrieb auch über einen Vorfürwagen (siehe erster Bericht).
Diese gab es am 04.03.08 noch nicht, da das Fahrzeug (Ausstattung TI) noch zu neu war.
Hätte ich allerdings gewusst, das wir solange warten müssen, hätten wir schon fast einen Jahreswagen kaufen können.

Zu Lösungsvorschlag:

Ich würde sagen, Sie übernehmen die noch ausstehenden Mietwagenkosten von 120,-- €
sowie die Hälfte des günstigsten Kostenvoranschlages von A.T.U. Das wären 220,-- €
und bemühen sich meiner Frau in der Angelegenheit mit dem Checkheft zu helfen.

Da Sie die Preiserhöhung ja auf Kulanz erlassen haben wollen, und Ihr Mitarbeiter bei Fahrzeugübergabe dies anscheinend nicht wusste, werden Sie bei nochmaliger Überprüfung Ihrer Unterlagen feststellen, das diese Preiserhöhung gezahlt wurde.
Somit steht einer Rückzahlung in Höhe von 595,-- € Ihrerseits nichts mehr im Wege, da diese ja bereits auf Kulanz (siehe Stellungnahme europemobile vom 29.10.2009) erlassen wurde.

Im Berufsleben erwarte ich genauso wie im Privatleben, das man sich auf Geschäftspartner verlassen kann.
Wenn mal etwas daneben geht steht man dazu.
Das Sie in Ihrer Stellungnahme mehrfach Halbwahrheiten und Unwahrheiten behaupten, konnte ich hier wohl mehr als ausreichend darlegen.
Es sind alle Unterlagen vorhanden, die dies Belegen.
Allen Lesern stehen wohl jetzt genügend Fakten zur Verfügung, um sich ein klares Urteil zu bilden.

Falls ich von europemobile noch eine Reaktion im Bezug auf eine „kulante“ Regelung dieser Angelegenheit erhalte, werde ich hier natürlich berichten.


Wie ich gerade sehen konnte stand anstelle meines erste Beitrages jetzt:
[Beitrag auf Wunsch von M&R gelöscht, da sich der Autor auf meine Nachfrage zur Belegbarkeit seiner Aussagen nicht gemeldet hat. Oliver Riesen, 30.10.2009]

Mein erster Beitrag erschien am 27.10.2009, die erste Stellungnahme von europemobile am 29.10.2009.
M&R lässt am 30.10.2009 meinen Beitrag löschen weil ich noch nicht reagiert habe ?
Auch das sagt wieder so einiges über das Geschäftsgebaren dieser Firma aus.
Den ersten Beitrag stelle ich natürlich wieder online und auch meine 2 sehr lange Tage auf sich warten lassende Antwort.
ThemaAutorDatum/Zeit

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JB27.10.09

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