> Laut ATU, bei denen ich meinen 90.000er KD machen ließ, ist es rechtlich nicht haltbar, wenn ein Markenhändler die Garantie ablehnt, weil die Kundendienste bei einer freien Werkstatt gemacht wurden.
Hier geht es aber nicht um die Garantie sondern um Kulanz. Die ist aber eine rein freiwillige Leistung. Wenn Renault diese ablehnt - aus welchen Gründen auch immer - ist das deren gutes Recht.