Calypso schrieb:
>
> Dann weis dem Hersteller mal nach, dass er einen
> Produktionsfehler zu verantworten hat. Und selbst dann ist er
> nach zwei Jahren aus der Pflicht.
..... aus der herkömmlichen Pflicht ja, aber es gibt Teile, die so gut wie ein ganzes Autoleben halten. Das wissen auch die Gutachter.
>
> Ich wünsche Dir jedenfalls einen guten Gutachter, einen guten
> Anwalt und einen langen Atem. Und ein dickes Bankkonto, denn
> ich vermute, Du wirst letztenendes trotzdem nicht nur auf dem
> Schaden sondern auch auf den Gutachter- und Anwaltskosten
> sitzen bleiben.
..... es gibt Gutachter für verschiedene Spezialgebiete. So hatte ich mal einen für Korrosion, der nachgwiesen hat, daß meine Vorderachse (obwohl berechnet) niemals abgeschmiert wurde, weil anhand der Korrosion die Bolzen mindestens 3 Jahre kein Fett gesehen hatten.
Ein anderer bestätigte mir beim Micra1 meiner Frau, daß der Motorschaden durch eine falsche Montage der Zahnriemenspannrolle (beim Tausch) hervorgerufen wurde. Ich habe die Reparaturrechnung nicht bezahlt und die verweigerten defekten Altteile per Gericht herausgeklagt, um sie dem Gutachter zuführen lassen zu können.
Ein dritter bestätigte mir die falsche Konstruktion der Befestigungsfläche von den Pilotensitzen im Transit Clubmobil. Dort brachen beide Vordersitze durch das Blech nach unten durch, weil das Bodenblech unterfüttert werden hätte müssen.
3 Tage Ausbau/ Einbau, Blechzuschnitte und ungefähr 1,5m² Stabilisierungsblech verschweißen, mit anschließender Lackierung und Versiegelung.
Das sind nur einige Beispiele, ich hätte noch mehr.
>
> Dass die Sache hochgradig ärgerlich ist, ist keine Frage.
> Aber einen Rechtsanspruch auf den Ersatz wirst Du wohl kaum
> durchfechten können.
..... wer nicht aufsteht, hat schon verloren bevor es losgeht
Und wenn der Kunde sein Auto nicht mal
> beim eigenen Vertragspartner warten lässt, hat Renault wohl
> auch kaum ein Interesse daran kulant zu sein - und Du hast
> keinen, der beim Hersteller ein gutes Wort für Dich einlegt.
..... wenn die Wartung gemäß Wartungsplan von einem Meisterbertieb durchgeführt wurde und diesbezüglich auch das Wartungsprotokoll vorhanden ist (wie z.B. bei ATU), muß erst von der Gegenseite nachgewiesen werden, daß hier eine nachlässigkeit erfolgte.
Um jetzt nicht den Eindruck zu erwecken, ich wäre ein Streithammel;-), - beim 60.000er beim FOH, hat man beim anheben des Vivaros auf der Bühne, einen Gummiklotz nicht auf den Längsträger, sondern auf den ca. 2cm nach unten ragenden Blechfalz gelegt.
Die Folge war, der dicke Blechfalz ist auf rund 25 cm um 90° nach oben gebogen und die Farbe war weggeplatzt. Zunächst war ich natürlich stinksauer, solange bis ich mitbekam, daß das der Lehrling war.
Reparatur wäre kein Problem gewesen, aber dann hätte man es FOH-intern mit Arbeitswerten verrechnen müssen. Der Stift würde dann Probleme bekommen, weil es offiziell bekannt wird.
Ich hab dann gesagt, ich geh jetzt mal in die Bäckerei gegenüber und kauf mir einen Kaffee. In der Zwischenzeit biegt ihr mir den Falz mit der Wasserpumpenzange einígermaßen wieder runter uns stupft schön dich Unterbodenschutz drauf.
Sehen tut es nur, wer schräg unter den Fahrereinstieg sieht, ich kann damit leben und der Lehrling war happy.
Nur wenn ich den Eindruck bekomme, daß versucht wird, mich zwischen die Mühlsteine "Händler und Werkskulanz" zu nehmen, dann werde ich böse.
Genau deswegen streite ich auch schon seit bald einem Jahr um meine hinteren Bremsscheiben.
Gruß
Helmut:-)U
Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend