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Re: Citroen - Qualität und Kundenservice (945 Klicks)

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Berni (Gast)  
28.11.03
Tut mir leid, Lingobär, aber ich werde das Gefühl nicht los, dass Du auch selbst ein bisschen schuld daran bist.

Hier im Forum wurde (insbesondere von Kate) lang und breit der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erklärt, und Du versuchst immer noch, bei fremden Händlern auf der Garantie herumzureiten.

Also nochmal in Kurzfassung:

Eine Garantie ist lediglich ein Versprechen des GARANTIEGEBERS (hier die CDAG) mit verschiedenen Haken und Ösen, die Du in den Garantiebedingungen findest. Aus der Garantie kannst KEINE Wandlung ableiten, d.h. Du hast kein konkretes Druckmittel. Insofern ist eine Garantie nur soviel Wert wie der Garantiegeber. Bei der lausigen Kundeneinstellung der CDAG kannst Du die Bewertung leicht selbst vornehmen.

Das einzige was in Deinem Fall wirklich hilft ist die Gewährleistung, denn nur hieraus kannst Du eine Wandlung ableiten. Die Gewährleistung hast Du aber nicht gegen Citroen sondern nur gegen den Händler, der Dir das Auto verkauft hat. Deswegen verstehe ich nicht, warum Du Deine Zeit mit anderen Citroen-Werkstätten vertrödelst, die Dir weder helfen können noch wollen, und gegen die Du niemals Ansprüche durchsetzen kannst.

Verlange von Deinem Händler/Verkäufer die Reparatur, und mach das vor Zeugen oder schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zwecks Beweissicherung! Dann gibst Du ihm genau zwei Versuche, ALLE Fehler abzustellen, und danach - falls er's nicht schafft - wird gewandelt.
Die Wandlung ist eine EINSEITIGE Willenserklärung, d.h. nach Vorliegen der Voraussetzungen entscheidest ganz allein DU, dass gewandelt wird! Da brauchst Du auch nicht Citroen D.AG einschalten und auch kein Kopfnicken vom Händler. Du gibst einfach Dein Auto dem Händler zurück und bekommst dafür den gezahlten Neupreis abzüglich 0,67% pro gefahrene 1000 km.
Bei 15.000 Euro wären das also gerade mal 700 Euro Wertverlust.
Wenn der Händler nicht mitzieht, drohst Du ihm mit dem Anwalt, und ziehst das auch konsequent durch, so einfach ist das.
Es sein denn, Du versuchst immer noch, herauszufinden, was sich eigentlich Positives hinter der Citroen-Garantie verbirgt. Wenn Du nämlich über 6 Monate nach Kauf verstreichen lässt, wird die Wandlung aufgrund der Beweisumkehr erschwert. Dann müsstest Du nachweisen, dass die Fehler bereits ab Auslieferung bestanden haben. Aber das willst Du doch nicht wirklich, oder?
Also denk dran, Autohändler kennen ganz genau die Gewährleistungsparagraphen, lügen ihre Kunden aber gerne an, nur um Zeit zu gewinnen und die ersten 6 Monate zu überstehen. Ich verstehe nicht, warum Du Deinen Verkäufer nur nach Vorschlägen fragst. Hör Dir sein Gequatsche nicht länger an, sondern sag ihm klipp und klar (mit Zeugen oder per Einschreiben!), dass er das Auto, das er Dir verkauft hat, zu reparieren hat. Wenn er Dir keinen Termin gibt, geh sofort zum Anwalt. Selbstverständlich zahlt er auch die Anwaltskosten, die er durch sein gesetzeswidriges Verhalten verursacht.

So Sachen wie Verbraucherschutz und sich an die Presse wenden, können zwar manchmal hilfreich sein, aber zuerst kostet sowas nur noch mehr Nerven und vor allem Zeit. Und das Ergebnis ist Glücksache.
Darüber würde ich nur nachdenken, wenn Du schon die ersten 6 Monate verstreichen lassen hast, und somit auch die Wandlung problematisch werden könnte.

Also, Tips (besonders von Kate) findest Du hier genug, aber anwenden musst Du sie schon selbst.

Viel Erfolg!
Berni
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