Willkommen! Anmelden Kostenlos registrieren!

Langzeittest.de
Autos im langjährigen Alltagstest bei Privatpersonen
Diskussionsforen zu unseren Testfahrzeugen


Erweiterte Suche

Stimmt nicht! (597 Klicks)

In diesem Forum können zur Zeit keine Beiträge verfasst oder geändert werden. Eine Anmeldung ist ebenfalls nicht möglich.
Berni (Gast)  
28.11.03
Jayred,

ich kann nur der Aussage
"faktisch ist die ganze thematik wandlung doch davon abhängig, ob man mängel der sache belegen kann oder nicht"
zustimmen. Ganz klar, die Beweise müssen durch Zeugen, Einschreibebriefe und ggf. auch durch Gutachter gesichert werden.

Deine anderen Behauptungen sind ganz einfach falsch, sorry. Warum stelltst Du solche falschen Behauptungen in den Raum? Damit hilfst Du lingobär und anderen Geschädigten absolut nicht weiter. Es ist doch schon schlimm genug, wenn Citroen-Händler ihren Kunden Sand in die Augen streuen, nur um sich vor ihrer Gewährleistungspflicht zu drücken.

"händler a oder händler b stammt ist letztendlich scheissegal"

Nein, es ist definitv nicht egal! Die gesetzliche Gewährleistung kann ausschließlich vom verkaufenden Händler eingefordert werden!

"die wandlung funktioniert letztlich sowieso nur über den hersteller"
Stimmt nicht, auch wenn diese Falsch-Behauptung gerne von Händlern aufgestellt wird. Du kannst die Wandlung gemäß dem seit 2002 geltenden Gewährleistungsrecht ausschließlich gegenüber dem verkaufenden Händler einfordern.

Wie der Händler mit Citroen klar kommt, und was da für ein interner Verrechnungskram abläuft, ist ausschließlich sein eigenes Problem. Da gibt es nämlich gelegentlich massive Probleme, in die sich der Kunde weiß Gott nicht hineinziehen lassen sollte.
Manche Händler behaupten zwar, dass eine Wandlung nur mit der Einwilligung (und vorhergehender Begutachtung) durch die CDAG erfolgen kann (meiner hatte es damals auch versucht) aber das ist purer Unsinn! Es hilft dem Händler vor allem, den Kunden zu zermürben und Zeit zu schinden.
Selbst wenn die CDAG in Ausnahmefällen so tut, als ob sie selbst wandeln, dann waren sie entweder der direkte Vertragspartner, oder es ist pure Kulanz, oder es sind peinliche Presseberichte.
Nochmal: Einen rechtlichen Anspruch auf Wandlung gibt es nur gegen den verkaufenden Händler!

"die unterscheidung zwischen garantie und gewährleistung tut dabei nichts zur sache"

Aber hallo! Genau das ist doch der Kasus Knaktus. Garantie bietet KEIN RECHT AUF WANDLUNG und kann obendrein durch alles mögliche Kleingedruckte so eingeschränkt sein, dass sie im Ernstfall nichts taugt. Gewährleistung dagegen ist gesetzlich festgelegt, und kein Verkäufer kann durch hinterhältige Vertragstexte diese Gewährleistungspflicht aushebeln, da so etwas von vornherein ungültig wäre. Alles klar?

"bei der gewährleistung ist der käufer in der beweispflicht, dass der mangel bereits bei gefahrenübergang bestanden hat, also bereits beim kauf da war"

Auch das ist falsch. So ist es nur vom 7. bis zum 24. Monat der Gewährleistung. Bis zum einschließlich 6. Monat wird unterstellt, dass der Fehler bzw. das Problem schon bei Auslieferung bestanden hat, d.h. der Verkäufer müsste nachweisen, dass der Mangel noch nicht bestanden hat, um sich der Gewährleistung zu entziehen.

"bei der garantie muss der hersteller in jedem fall dafür grade stehen."

Hier kann ich Dir mit gewissen Einschränkungen gerade noch Recht geben. Es stimmt insoweit, als der Händler auch für NACHTRÄGLICH auftretende Mängel haftet. EIn bisschen kennst Duja doch die Unterschhiede zwischen Garantie und Gewährleistung ???
Aber Garantie ist stets ein freiwilliges Versprechen des Herstellers, und die Bedingungen kann er, im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung, selbst festlegen. Dazu gibt es die Garantiebedingungen, in denen Schäden an Verschleißteilen von vorn herein gerne ausgeschlossen werden, selbst wenn das Problem nachweislich gar nicht durch Verschleiß entstanden ist.

Außerdem: Was machst Du denn, wenn die Werkstätten bei Garantiearbeiten nur herumstümpern ohne dei Probleme zu lösen? Na dann viel Spass beim Prozessieren. Das kostet selbst mit Rechtsschutz viel Nerven und noch mehr Geduld.
Denn bei der Garantie fehlt dem Kunden das Druckmittel "Wandlung"! Natürlich gibt es Fälle freiwilliger Wandlung "auf Garantie", aber de facto ist das nichts anderes als Kulanz!

Das Trumpf-Ass namens Wandlung hat der Kunde nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung in der Hand. Und richtig wertvoll ist es nur in den ersten 6 Monaten (wegen der Beweislast). Mag sein, dass man bei Händlern trotzdem gelegentlich einen Anwalt (und ganz selten auch einen Richter) braucht, um die Wandlung durchzusetzen. Ganz sicher braucht man aber keine Goodwill von Citroen oder von einem unfähigen Händler.

Nimm mir meine Deutlichkeit bitte nicht übel, aber irgendwie hatte ich das Gefühl, dass wir hier zurückfallen in die Zeiten, als für viele Garantie gleich Gewährleistung war. Dabei hatten wir das Thema schon mal sehr ausführlich besprochen (kannst Du in den Beiträgen von Kate nachlesen)

Übrigens muss man ja nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Wenn man dem Händler höflich klarmacht, dass man sich mit dem Gewährleistungsrecht auskennt und bereit ist, es auch konsequent anzuwenden, und als Trostpflaster einen weiteren Neuwagen bei ihm kauft, zieht ein vernünftiger Händler auch mit.
Egal, ob mit oder ohne Anschlußkauf, sobald man merkt, der Händler zieht nicht mit oder schindet Zeit, ist es allemal besser, schnell und kräftig den "juristischen Arschtritt" vorzubereiten, als nach Ablauf der 6 Monate zum frustrierten Bittsteller zu werden, noch dazu mit einem verhunzten Montagsauto.

Gruß
Berni
ThemaAutorDatum/Zeit

Citroen - Qualität und Kundenservice (2868 Klicks)

lingobär27.11.03

Re: Citroen - Qualität und Kundenservice (714 Klicks)

Klaus Rossmann27.11.03

Re: Citroen - Qualität und Kundenservice (628 Klicks)

lingobär28.11.03

Re: Citroen - Qualität und Kundenservice (945 Klicks)

Berni28.11.03

Re: Citroen - Qualität und Kundenservice (538 Klicks)

lingobär28.11.03

Re: Citroen - Qualität und Kundenservice (537 Klicks)

jayred28.11.03

Stimmt nicht! (597 Klicks)

Berni28.11.03

Re: Citroen - Qualität und Kundenservice (576 Klicks)

lingobär29.11.03

Re: Citroen - Qualität und Kundenservice (476 Klicks)

Klaus Rossmann01.12.03

Re: Citroen - Qualität und Kundenservice (680 Klicks)

Berni28.11.03

Re: Citroen - Qualität und Kundenservice (632 Klicks)

Thomas B. mit einem C3 16v HDI27.11.03

Re: Citroen - Qualität und Kundenservice (574 Klicks)

Berni28.11.03

Re: Citroen - Qualität und Kundenservice (605 Klicks)

Jasmin28.11.03

Re: Citroen - Qualität und Kundenservice (785 Klicks)

Lothi06.08.04



© 2000-2017 Langzeittest.de e.V. wwwlangzeittestde