Hallo Carsten,
nein, ein neues Zugfahrzeug gibt es nicht.
Ich habe gerade folgendes
hier beim TÜV-Nord gefunden:
"In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs"Darf ich das so interpretieren: 'In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse ... des Zugfahrzeugs' oder bezieht sich die Formulierung auf die zulässige Gesamtmasse des Gespanns?
Dann habe ich
im letzten Beitrag gelesen, dass man bei Erstzulassungen überhaupt keine TÜV-Prüfung mehr braucht, sondern direkt die Plakette beantragen kann! Vorausetzung ist die 100km/h-Eintragung im Brief.
Da muss ich wohl noch einmal nachschauen und ggf. nochmal zur Zulassungsstelle fahren (mich beschweren).
Ciao,
Manfred
MB B200 CDI 08/14