Die Sache sehe ich noch nicht so eindeutig.
Helmuts auf Tempo 100 nach alter Regelung zugelassener WW hat z.B. keine Antischlingereinrichtung. Der WW müßte dann, wenn er hinter einem anderen Opel Vivaro als dem von Helmut, der für dieses Gespann eingetragen ist, mit 100 km/h über die Autobahn flitzen soll mit einer Antischlingerkupplung nachgerüstet werden und dann wäre doch wohl auch eine neue 100er Abnahme für den WW fällig, oder?
Die Problematik ist doch, dass die Anforderungen an den WW nach 100 alt nicht komplett identisch sind wie die nach 100 neu.
Ich wäre da vorsichtig.
Gruß
Carsten