Hi Uwe,
>>>bei der "alten" bescheinigung galt die Genehmigung nur für das komplette Gespann. Da du nun einen anderen Zugwagen hast, mußt du die Prozedur nach den neuen Regeln noch einmal durchführen. Sprich: Vorführung beim TÜV,<<<
Ja, ganauso wars bei mir auch als ich von Transit auf Vivaro wechselte. Trotz daß beide Fahrzeuge fast das gleiche leer / Gesamtgewicht haben.
>>>Bescheinigung vom Straßenverkehrsamt holen.<<<
Das mußte ich nicht, denn die Mitführung der Bescheinigung im Fahrzeug genügt.
Im Gegensatz zur 100er Plakette am WW, die das Dienstsiegel des Zulassungsortes trägt, ist die 100er Plakette am Zugfahrzeug kleiner und ohne Diestsiegel. Sie kann somit auch im Freien Handel erworben werden.
Gruß
Helmut:-)U
Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend