Hallo,
nach Angaben des ADAC können Käufer eines NEUEN Caravans die Tempo100-Plakette direkt bei der Anmeldung beantragen. Für alle anderen gilt weiterhin: Erst zum TÜV (bzw. Dekra, GTÜ), dann zur Zulassungsstelle. Lt. ADAC wird die Tempo100-Freigabe auch nicht mehr nur für eine ganz bestimmte Gespannkombination erteilt, so dass unter Beachtung der Kriterien ein Tausch des Zugwagens möglich ist. Auf den ersten Blick ein echter Abbau bürokratischer Hürden. Bei genauerer Betrachtung der Bedingungen krieg' ich aber nur noch :-( :-( :-( :-( :-( , wenn nicht gar :-(( :-(( :-(( :-(( vor den Augen. Beispiel gefällig? Wenn der Zugwagen mit einem Anhänger ESP ausgerüstet ist, braucht der Hänger KEINE Stabilisierungseinrichtung (AlKo, Winterhoff). Und beim Wagenwechsel? Was soll das?? Also, entweder ist jeder selbst verantwortlich für sein Gespann oder es erfolgt eine Freigabe für für ein bestimmtes Gespann, da ja die Bedingungen sowohl fahrzeugseitig als auch hängerseitig erfüllt werden können. IMHO ist das keine Entbürokratisierung, sondern nicht zuende gedachter Hirnriss!
Gruß
Rolf,
der sich jetzt langsam wieder abregt und von der Palme wieder runterkommt