Die Sache mit der neuen 100er Regelung ist mal wieder so gut geregelt, dass kein Mensch mehr durchblickt. Der Bürokratieschimmel wiehert.
Zu der Aussage:
"In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs"
Die Aussage kann sich nur auf das Zugfahrzeug beziehen, da die Anhängermasse Bestandteil der Gesamtmasse des Gespannes ist
Somit bezieht sich die Aussage wohl auf die zulässige Anhängermasse im Allgemeinen (also bis 80km/h). Danach dürfte die Anhängermasse , die man hinter ein Zugfahrzeug hängt, nicht größer sein als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs. Das wiederum würde bedeuten, dass die bisher angenommene Aussage, dass man die Stützlast nicht von der Anhängermasse abziehen kann, somit also ein tatsächlich 1600kg schwerer Anhänger, der eine Stützlast von 75 kg hat nur von einem Fahrzeug mit mindestens 1600kg Anhängelast und nicht wie bisher angenommen auch von einem Fahrzeug mit 1525kg Anhängelast gezogen werden dürfte. Oha, ist das wirklich so?
Die Sache mit der 100er Plakette, die bei neuen WW, welche die 100km/h Zulassung bereits werkseitig eingetragen haben, ist durchaus nachvollziehbar und logisch. Es ist doch dann wohl absolut unnötig, dass da nochmal ein Sachverständiger draufschaut und eingetragen werden muß und kann es dann ja auch nicht mehr, es steht ja schon in den Papieren.
Also Manfred, ich würde einfach mal mit dem Brief und dem Schein zur Zulassungsstelle fahren und versuchen, die 100er Plakette zu beantragen.Mehr als wegschicken können sie dich nicht:-))!
Gruß
carsten