>>>Die Problematik ist doch, dass die Anforderungen an den WW nach 100 alt nicht komplett identisch sind wie die nach 100 neu<<<
....oder es gibt einen Unterschied im Genehmigungsprozedere.
Unterschied zwischen:
- WW zul. Ges.-Gew. = max. 80% von Zugfahrzeug Leergewicht (meine Variante)
- und WW max. zul. Ges.-Gewicht = gleich oder kleiner zul.Ges.-Gew. Zugfahrzeug (Antischlingerkupplung hier Pflicht)
Das würde rein physikalisch auch Sinn machen, denn wenn das Zugfahrzeug leichter ist, "würde" es von einem schlingernden WW leichter aus der Bahn gebracht.
Gruß
Helmut :-)U
Nochwas zum Thema Geschwindigkeit:
ich habe sporadisch... aber wirklich nur sporadisch.... beim überholen von mehreren LKWs die Konvoi fuhren, kurzzeitig auf 130 kmh beschleunigt, um die hinter mir fahrenden PKWs nicht unnötig lange auf der linken Spur zu behindern.
130 empfinde ich echt als unangenehm und das obwohl der WW noch vernünftig hinterherläuft. Ein ausgesprochen unbehagliches Gefühl und ich könnte mir nicht vorstellen, eine längere Strecke so zu fahren.
Daß die Franzosen das genehmigt haben, nimmt mich persönlich Wunder.
Gruß
Helmut:-)U
Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend