>Aber der Knackpunkt ist meiner Meinung nach das Alter der Reifen am WW.
>Das muß kontrolliert werden und das geht nur durch Vorführung.
Und wer kontrolliert das Reifenalter im weiteren "Leben" des WW? Reifen kann man ziemlich schnell und unproblematisch wechseln.Da ist dann wohl der Fahrzeugführer in der Pflicht.
Das Neue und vielleicht auch Gute an der neuen 100er Regelung ist ja gerade, dass die Zulassung nicht nur für eine bestimmte Zugwagen/Anhänger Konstellation gilt, sondern dass der Gespannführer nach der 100er Zulassung des Anhängers für die Einhaltung der weiteren Vorgaben am durchaus wechselnden Zugfahrzeug etc. verantwortlich ist.
Wie ist das eigentlich mit dem Leergewicht des Zugwagens. Manfred schrieb weiter oben, dass sein Zafi laut Papieren ein Leergewicht von 1550 kg hat und er glaubt, dass das Leergewicht auf Grund von Zubehöreinbauten bei 1600kg liegen wird. Wenn die Waage das nun bestätigt, muß dieses Leergewicht dann auch in die Papiere des Zafi eingetragen werden, damit er einen 1600kg WW mit 100er Zulassung auch mit 100km/h ziehen darf oder reicht eine "beglaubigte Wiegekarte"??
Fragen über Fragen:-(
Gruß
Carsten