Hallo Helmut,
das Alter des Reifens ist nur bei nachträglicher Beantragung ein Problem. Hier, und das finde ich gut (wie auch Carsten), liegt die Verantwortung beim Fahrzeug- bzw. Gespannführer.
Bei mir (Erst- bzw. Neuzulassung) sind die Reifen ja zwangsläufig neu, wieso soll da noch eine Vorführung erforderlich sein?
Im Grunde genommen könnte jeder Händler die Reifen ja getauscht haben. Aber das ist bei Pkw's ja auch nicht anders, die werden ja auch ohne TÜV-Prüfung zugelassen.
Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr werde ich wütend ... :-((
Ciao,
Manfred
MB B200 CDI 08/14