Moin,
> "Schwimmt" der Gespannfahrer dagegen mit den LKWs mit, so
> muss er ca. 90 km/h fahren, folglich begeht er eine OWi!
Streng genommen hast du recht. Ich weiß aber, daß die Polizei (aus von dir genannten Gründen) es duldet, daß Gespanne (ohne Zulassung) mit den LKW (die ja auch nur 80 fahren dürfen) mitschwimmen, solange sie nicht augenscheinlich auffällig sind.
Oder
> er denkt doch mal über die Tempo-100-Zulassung nach . . .
Braucht er, finde ich, nicht, da [siehe oben]!
Ich habe mit dem LKW-Tempo gute Erfahrungen gemacht. Der kraftstoffverbrauch hält sich in akzeptablem Rahmen und es ist ein stressfreies Fahren. Sobald ich 100 oder schneller fahre, steigt der Spritkonsum ins Unermeßliche und steht in keinem Verhältnis zur Zeitersparnis. Zudem ist ein hoher Anteil der Autobahnen mit Gespann-Überholverboten zugepflastert, sodaß ich dort meine 100 km/h eh nicht nutzen kann.
Folglich habe
ich für mich beschlossen: keine kostenpflichtige Zulassung beantragen und dennoch mit den LKW bei 90-95 mitschwimmen.
Sollte irgendwann mal ein übereifriger Ordnungshüter mich deswegen zur Kasse bitten wollen, werde ich ihm versprechen, ab sofort nur noch Strich 80 zu fahren und ihm die Konsequenzen bez. LKW-Überholens aufzeigen...
Gruß Uwe, genannt fisheye