Hallo Manfred,
ich denke mit der 1:1 Regelung Leergewicht Zugwagen zu zgG Anhänger will der Gesetzgeber sicherstellen, dass auch wirklich die ungünstigste Gewichtskonstellation eines 100er Gespannes noch die entsprechen geforderten Verhältnisse einhält. Alle anderen Beladungszustände ergeben immer bessere Gewichtsverhältnisse Zugwagen/Anhänger.