D-33178, Citroen Berlingo 3, pure tech und Knaus Suntraveller 550D
24.08.06
Registrierungsdatum: 16.09.04 Beiträge: 6.484
Hallo Uwe,
klar können die Gutachter gefahrene Geschindigkeiten anhand von Brems- bzw. Unfallspuren zurückrechnen, aber sicher nicht gerichtsverwertbar in dem von mir angegebenen Geschwindigkeitsbereich. Bei erlaubten 80 km/h und gefahrenen 110km/h ergeben sich bestimmt Probleme vor Gericht und dann kuckst du so :´-(