dukeofnormandie schrieb:
>
> Das sieht der :-D aber ganz anders-
> ich hatte ihn auch darauf hingwiesen, dass das Schloß erst
> vor knapp einem Jahr im Rahmen der Gewährleistung getauscht
> wurde (sprich, VW hat die Kosten getragen). Das sei
> unerheblich, solange ICH nicht die Reparatur bezahle, habe
> ich auch keine Gewährleistung...
>
> Also, ich freue mich, dass ich die Kulanz bekommen habe- wird
> ohnehin wohl mein erster und letzter VW gewesen sein...:-(-
>
> Gruß
> Thomas
Auf ein getauschtes Teil hast Du gesetzlich wieder 2 Jahre Gewährleistung, solange beim Tausch ein Neuteil verbaut wurde. Daran kann Dein Händler und VW nicht rütteln. Wer die Kosten für die Arbeitszeit trägt ist dafür erst mal zweitranging. Wobei meiner Meinung nach hierfür dann auch wieder VW bzw. der Hersteller des Teils in die Haftung genommen werden kann.
Ich war mehrere Jahr im Automobilzuliefererbereich (prodzierendes Gewerbe und nicht Handel) tätig.
Wenn nachweisbar war, daß VW das Teil falsch verbaut hat, dann bleibt VW auf den Arbeitskosten sitzen. Sollte nachweisbar sein, daß das Teil von VW ordnungsgemäß verbaut wurde, aber das Teil im Endeffekt einen Materialfehler bereits ab Hersteller hatte, dann kann VW die Arbeitskosten für den Tausch sogar auf den Hersteller abwälzen. Und Du glaubst doch nicht, daß sie solche Kosten nicht weiterbelasten.
Für solche Sachen gibt es eine spezielle Hapfplichtversicherung für Produkthaftung, die in der Regel jedes Unternehmen abgeschlossen hat um sich vor großen Schäden zu schützen.
Gruß
Karl-Heinz