Karl-Heinz Machill - Moderator schrieb:
> Auf ein getauschtes Teil hast Du gesetzlich wieder 2 Jahre
> Gewährleistung, solange beim Tausch ein Neuteil verbaut
> wurde.
Vorsicht, hier wird glaube ich was verwechselt.
Die Gewährleistung bezieht sich immer auf die sog. Kaufsache. Du kaufst also einen Touran und hast darauf 2 Jahre Gewährleistung. Soweit, so gut. Wenn jetzt innerhalb dieser 2 Jahre ein Teil des Touran kaputt geht und ersetzt wird, erwirbst Du ja kein neues Teil und damit keine Gewährleistung auf das Teil. D.h. die Garantie bezieht sich nach wie vor nur auf das komplette Fahrzeug.
Wenn Dir nun aber nach 2,5 Jahren der Anlasser verreckt und Du einen neuen einbauen lässt (und bezahlst), dann ist der Anlasser eine Kaufsache, auf die es wiederum 2 Jahre Gewährleistung gibt.
Jetzt klarer?
Gruss,
Holgi
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