Karl-Heinz Machill - Moderator schrieb:
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> In der Regel bekommst Du aber dann nur einen überholten
> Tauschmotor. Und der ist kein Neuteil.
>
Auch für ein Gebrauchtteil ist meines Wissens eine Gewährleistung zu übernehmen.
FÜr Gewerbetreibende in der Regel 2 Jahre, die aber individualvertraglich auf ein Jahr reduziert werden können.
Privatverkäufer können die Gewährleistung ganz ausschließen.