Arthur schrieb:
>
> Touranhase schrieb:
> >
> > Holgi schrieb:
> > >
> > > Vorsicht, hier wird glaube ich was verwechselt.
> > >
> > > Die Gewährleistung bezieht sich immer auf die sog.
> Kaufsache.
> > > Du kaufst also einen Touran und hast darauf 2 Jahre
> > > Gewährleistung. Soweit, so gut. Wenn jetzt innerhalb
> dieser 2
> > > Jahre ein Teil des Touran kaputt geht und ersetzt wird,
> > > erwirbst Du ja kein neues Teil und damit keine
> Gewährleistung
> > > auf das Teil. D.h. die Garantie bezieht sich nach wie vor
> nur
> > > auf das komplette Fahrzeug.
> > >
> > > Wenn Dir nun aber nach 2,5 Jahren der Anlasser verreckt und
> > > Du einen neuen einbauen lässt (und bezahlst), dann ist der
> > > Anlasser eine Kaufsache, auf die es wiederum 2 Jahre
> > > Gewährleistung gibt.
> > >
> > > Jetzt klarer?
> > >
> >
> > :-)+ genau so habe ich das auch mal gelernt ;-)
> >
> > Gruß
> >
> > Touranhase
>
> und genau so wurde es mir erklärt, als mein
> Kupplungswertgeber kurz vor Ablauf der Gewährleistung
> getauscht wurde.
>
> Hätte man ihn 3 Tage später auf Kulanz getauscht, hätte ich
> auch wieder 2 Jahre Gewährleistung auf das Bauteil bekommen
> aber da es in der Gewährleistung war eben nicht.
>
> mfg Arthur
>
Wobei, wenn die Kulanz zu 100 Prozent durch VW übernommen wird, es für Dich auch wieder keine Kaufsache ist, sondern nur für VW gegenüber dem Hersteller.
GRuß
Karl-Heinz