Holgi schrieb:
>
> Vorsicht, hier wird glaube ich was verwechselt.
>
> Die Gewährleistung bezieht sich immer auf die sog. Kaufsache.
> Du kaufst also einen Touran und hast darauf 2 Jahre
> Gewährleistung. Soweit, so gut. Wenn jetzt innerhalb dieser 2
> Jahre ein Teil des Touran kaputt geht und ersetzt wird,
> erwirbst Du ja kein neues Teil und damit keine Gewährleistung
> auf das Teil. D.h. die Garantie bezieht sich nach wie vor nur
> auf das komplette Fahrzeug.
>
> Wenn Dir nun aber nach 2,5 Jahren der Anlasser verreckt und
> Du einen neuen einbauen lässt (und bezahlst), dann ist der
> Anlasser eine Kaufsache, auf die es wiederum 2 Jahre
> Gewährleistung gibt.
>
> Jetzt klarer?
>
:-)+ genau so habe ich das auch mal gelernt ;-)
Gruß
Touranhase
Beiträge verschwinden hier schonmal spurlos ;-)