Touranhase schrieb:
>
> Karl-Heinz Machill - Moderator schrieb:
> >
> > Auf ein getauschtes Teil hast Du gesetzlich wieder 2 Jahre
> > Gewährleistung, solange beim Tausch ein Neuteil verbaut
> > wurde. Daran kann Dein Händler und VW nicht rütteln. Wer die
> > Kosten für die Arbeitszeit trägt ist dafür erst mal
> > zweitranging. Wobei meiner Meinung nach hierfür dann auch
> > wieder VW bzw. der Hersteller des Teils in die Haftung
> > genommen werden kann.
>
> Das würde ja bedeuten das ich meinen Motor kurz vor Ablauf
> der 2 Jahre platt mache und dann habe ich wieder 2 Jahre Zeit
> für den nächsten Motor :-(
>
> Gruß
>
> Touranhase
>
Solange Dir kein Verschulden nachgewisen werden kann, muß VW bzw. der Hersteller dafür gerade stehen.
In der Regel bekommst Du aber dann nur einen überholten Tauschmotor. Und der ist kein Neuteil.
Gruß
Karl-Heinz