Karl-Heinz Machill - Moderator schrieb:
>
> Auf ein getauschtes Teil hast Du gesetzlich wieder 2 Jahre
> Gewährleistung, solange beim Tausch ein Neuteil verbaut
> wurde. Daran kann Dein Händler und VW nicht rütteln. Wer die
> Kosten für die Arbeitszeit trägt ist dafür erst mal
> zweitranging. Wobei meiner Meinung nach hierfür dann auch
> wieder VW bzw. der Hersteller des Teils in die Haftung
> genommen werden kann.
Das würde ja bedeuten das ich meinen Motor kurz vor Ablauf der 2 Jahre platt mache und dann habe ich wieder 2 Jahre Zeit für den nächsten Motor :-(
Gruß
Touranhase
Beiträge verschwinden hier schonmal spurlos ;-)