Touranhase schrieb:
>
> Holgi schrieb:
> >
> > Vorsicht, hier wird glaube ich was verwechselt.
> >
> > Die Gewährleistung bezieht sich immer auf die sog. Kaufsache.
> > Du kaufst also einen Touran und hast darauf 2 Jahre
> > Gewährleistung. Soweit, so gut. Wenn jetzt innerhalb dieser 2
> > Jahre ein Teil des Touran kaputt geht und ersetzt wird,
> > erwirbst Du ja kein neues Teil und damit keine Gewährleistung
> > auf das Teil. D.h. die Garantie bezieht sich nach wie vor nur
> > auf das komplette Fahrzeug.
> >
> > Wenn Dir nun aber nach 2,5 Jahren der Anlasser verreckt und
> > Du einen neuen einbauen lässt (und bezahlst), dann ist der
> > Anlasser eine Kaufsache, auf die es wiederum 2 Jahre
> > Gewährleistung gibt.
> >
> > Jetzt klarer?
> >
>
> :-)+ genau so habe ich das auch mal gelernt ;-)
>
> Gruß
>
> Touranhase
und genau so wurde es mir erklärt, als mein Kupplungswertgeber kurz vor Ablauf der Gewährleistung getauscht wurde.
Hätte man ihn 3 Tage später auf Kulanz getauscht, hätte ich auch wieder 2 Jahre Gewährleistung auf das Bauteil bekommen aber da es in der Gewährleistung war eben nicht.
mfg Arthur
1.4 TSI, Match, Candy-Weiß, Alufelge Borbet 17 Zoll 225/45