ohaueha,
würde soetwas nur für zukünftige Käufe gelten oder auch schon für die hier im Forum vertretenen glücklichen Reimportbesitzer, deren Kauf zu einer Zeit geschah, da die Garantieleistung noch voll von dem erwählten "Freundlichen" zu leisten war.
Ist durch den Kauf den wir tätigten, nicht ein Vertrag entstanden, der davon ausgeht, daß die zu dem Zeitpunkt des Kaufes bestehenden Garantie und Serviceleistungen und die Art der Abwicklung mit VW auch zukünftig bindend wäre, weil es zum Zeitpunkt des Kaufes vereinbarung war?
Liebe Juristen unter uns - zeigt was Ihr gelernt habt.
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