Die Kommentare zu dieser angeblichen Neuregelung der VW-Gewährleistungsabrechnung deuten darauf hin, das diejenigen, die in Deutschland ihren VW kaufen und damit auf die Preisvorteile des offenen EU-Binnenmarktes verzichten, sich offenbar ebenfalls fest vorgenommen haben, während der Haltedauer ihres Neufahrzeuges niemals aus dem Einzugsbereich ihres VW-Händlers wegzuziehen.
Sicher ist nämlich, daß eine Beschränkung dieser Regelung nur auf Re-Import-Fahrzeuge vor der EU-Kommission nicht lange Bestand hätte.
Eine generelle Änderung der europaweiten Gewährleistung in diesem Sinne für alle VW-Kunden wäre für mich jedoch nicht akzeptabel. Bei einem längeren beruflichen Aufenthalt im EU-Ausland bin ich nämlich trotz meines in Deutschland gekauften VW plötzlich ein Re-Import-Kunde mit allen geschilderten Unannehmlichkeiten. Ähnliches trifft wohl zu, wenn ich nach dem Kauf in München nach Hamburg ziehe. Muß ich mich dann wegen der Rückerstattung an meinen Münchener VW-Händler wenden?
Im Zeitalter der Globalisierung und der von Arbeitnehmern immer häufiger geforderten Mobilität auch über Landesgrenzen hinweg ist der geschilderte Ansatz wohl eher als verfrühter Aprilscherz als als profitsteigernde Abwehrstrategie gegen Re-Importgeschäfte zu verstehen.
CU
BB