Hallo.
Ich hoffe das allen klar ist, das die Möglichkeit Neufahrzeuge "Re-Importieren" erst aufgrund einer EG-weit gültigen Mehrwertsteuerrichtlinie geschaffen wurde. Grundsätzlich bleiben Käufe von Fahrzeugen oder anderern Waren innerhalb der EG-Mitgliedstaaten nämlich mit der entsprechenden Steuer im Käuferland besteuert (Ausnahme: verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabak, Kaffee, Alkohol etc.).
Die Regelungen bei Neufahrzeugen (Fahrzeuge, die nicht mehr als 6000 km zurückgelegt haben oder deren Erstzulassung nicht mehr als 6 Monate zurückliegt) sind SONDERREGELUNGEN der EG.
Die guten Herren EG-Beamten haben sich sicherlich (so hoffe ich zumindest) irgendetwas dabei gedacht, eine solche Ausnahemeregelung bei Neufahrzeugen zu schaffen.
...soll jetzt nur zur Hintergrundinformation dienen
Informationen hierzu findet ihr auch unter [
www.zoll.de]
Noch Fragen?
fetzi ;-)