Hallo,
irgendwie haben ein paar hier falsch gelesen. Es geht hier nicht um Fahrzeuge die in Deutschland bei einem Deutschen Händler gekauft wurden. Hier soll es keine Rolle spielen ob dieser in München, Berlin, Hamburg oder Karlsruhe zum Händler wegen Gewährleistung muss. Das Fahrzeug wurde nach Deutschland ausgeliefert in Deutschland verkauft und hat in Deutschland einen Gewährleistungsanspruch.
Es geht um Fahrzeuge die ins Ausland (Italien, Spanien, Dänemark oder oder oder) geliefert wurden. Von dort einen Übergabe Stempel bekommen haben und wieder nach Deutschland Re-Importiert wurden. Was sich Anhand der Fahrgestellnummer nachvollziehen lässt.
Wie es mit Fahrzeugen aussieht die sich auf der Durchreise befinden weis ich nicht. Jedoch dürften diese nicht in die Regelung fallen wegen der Mobilitätsgarantie.
UTT, der nicht glaubt das VW im Moment dazu Stellung nehmen wird. Da hier etwas sehr weit unter dem Ladentisch durchgedrungen ist.