Das ganze ist für die Zukunft gesehen.
Es wäre auch keine Beugung des freien Handels. Denn GEWÄHRLEISTUNG besteht gegenüber des VERKÄUFERS. Und der Verkäufer ist nicht VW sondern der HÄNDLER.
Aber gekauft wird günstig im Ausland und ein fremder Händler der nichts an dem Verkauf verdient hat soll Gewährleistung geben und auch noch die Kosten die er von VW nicht voll ersetzt bekommt tragen.
Das Recht auf Gewährleistung ist eines und soll / darf nicht beeinträchtigt werden. Das umlegen der Kosten etwas ganz anderes und so ist es doch auch nur Recht das der jenige der hat Sparen wollen und im Ausland gekauft hat sich dort wegen der Kosten hinwendet.
Ich kaufe in Deutschland. Bezahle mehr und habe dadurch auch einen gewissen Bequenlichkeits Vorteil.
Ein anderer kauft im Ausland, spart Betrag XXXXX und will die gleichen Vorteile haben. Um sich das Angebot im Ausland zu holen und event. das Auto war den doch auch kein Weg zu weit.
Ich würde dieses Vorgehen absolut begrüßen. Somit könnten die Gewährleistungskosten welche den Händer hier zusätzlich Belasten nicht mehr auf die Stundensätze umgelegt werden müssen und die Stundensätze KÖNNTEN gesenkt werden.
UTT, der sich in diesem Fall auf die Seite von VW stellt.