>>Denn bisher wurden den Freundlichen von VW nicht die vollen Garantiekosten erstattet. <<
Dieses hier macht mich allerdings stutzig, denn wieso gibt es einen Unterschied je nach dem wo ich das Auto gekauft habe.
Schon dieser Punkt müsste meiner Meinung nach dem EU Gesetz widersprechen (Gleichbehandlung, Wettbewerbsnachteile)
Ich lass mich überraschen, was VW sich ausdenkt.
Gruß
Manfredo