Hallo Uwe,
klar können die Gutachter gefahrene Geschindigkeiten anhand von Brems- bzw. Unfallspuren zurückrechnen, aber sicher nicht gerichtsverwertbar in dem von mir angegebenen Geschwindigkeitsbereich.
Bei erlaubten 80 km/h und gefahrenen 110km/h ergeben sich bestimmt Probleme vor Gericht und dann kuckst du so :´-(