Moin Uwe,
Mensch, dass ist ja ein Pech mit dem Hagelschaden.
Ich hoffe, dass mit der Versicherung bzw. der Schadensabwicklung alles glatt geht.
Was Toby zu der versichungstechnischen Abwicklung bzgl. eines evtuellen zweiten Hagelschadens schrieb ist wohl so zutreffend: Wenn ein erster Hagelschaden an einem Wohnwagenteil (z.B. dach oder rechte Seitenwand) über Gutachten abgewickelt wurde, kann ein weiterer Hagelschaden nur über Reparatur und Rechnung abgerechnet werden.
Jetzt würde ich es auch so machen, wie Du es wohl vor hast: Abrechnung über Gutachten.
Vielleicht findest Du ja einen guten Lackierer, der Dir für kleines Geld mittels Flüssigspachtel und etwas Lack die Beulen im Sichtbereich (Dachrundung) wegzaubert. So habe ich das damals bei unserem 560SK auch machen lassen.
Viele Grüße und nicht traurig sein
Carsten