Hallo Rudi,
so ähnlich kenne ich das auch.
Kinder unter 7 Jahren sind sich i.A. nicht über alle Folgen ihres Handelns bewusst und deshalb die Eltern dafür verantwortlich. Kann Ihnen keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden, zahlt die Versicherung. Dazu kann es durchaus reichen, auf einer Terrasse sitzend Kaffee zu trinken, während die Kinder auf der Straße spielen.
Eines unserer Kinder hatte mal eine Porzellanpuppe, die im Wohnzimmer stand, aus Versehen umgestossen (es wollte schmusen). Da aber die Absicht vorher nicht erkennbar war und ein rechtzeitiges Eingreifen so unmöglich war, zahlte die Versicherung. Wäre das Kind im Nachbarzimmer gewesen und dort eine Puppe umgeworfen, hätte sie nicht bezahlt.
Zumindest habe ich das so in Erinnerung. Aber es ist ein schmaler Grat, auf dem man sich bewegt, wenn die Versicherungen zahlen. Deswegen sollte man die genaue Formulierung des Vorgangs mit seinem Agenten absprechen, sonst kann sich die Versicherung schnell durch ein falsche Formulierung außerhalb der Zahlungspflicht sehen.
Wenn man mal Langeweile hat, sollte man sich mal die Bedingungen der Versicherung durchlesen. Ist wirklich interessant. Da fragt man sich oft, warum man noch eine Versicherung abgeschlossen hat.:-O
Ciao,
Manfred
MB B200 CDI 08/14