Uwe Schmidt - Moderator schrieb:
[...]
> Man könne meinen jetzigen Schaden auf Gutachterbasis
> abrechnen (also nicht reparieren). Die Erstattungssume (ohne
> MWSt) wie auch das Schadensbild wird in meinen Unterlagen
> gespeichert. Sollte nun der Wohnwagen einen weiteren, diesmal
> wesentlich schlimmeren Hagelschaden erleiden, bei dem das
> Dach erheblich (also unbedingt reparaturbedürftig) beschädigt
> würde, zahlt die Versicherung dann die Reparatur inkl. MWSt
> abzüglich der Summe, die ich vom Vorschaden her bereits
> erhalten habe. Das Dach ist also weiterhin versichert. Nur
> bei einem gleichwertigen weiteren Schaden (also nicht mehr 30
> Beulen pro Quadratmeter wie jetzt, sondern vielleicht 50 oder
> 60, aber alle genau so klein und die Dachhaut bleibt heile)
> gibbet nichts.
[...]
So macht das in meinen Augen auch Sinn. Und ich habs immer gesagt und sag es immer wieder: Geld nehmen und gewinnbringend anlegen. So lange wirklich alles Dicht ist würde ich auch nicht ins Dichtigkeitsgefüge eines Wohnwagens eingreifen (never change a running System - oder hier: Never touch a dichten Wohnwagen:-| )
Das mit dem Spachteln könnte man ja im sichtbaren Bereich überlegen. Rechnung aber gut aufbewahren!
Gruß und weiterhin schlingerfreie Fahrt
Burkhard
Unterwegs mit Touran 1,9 TDI und Eifelland 560 TK MJ 2007 oder Brenderup Cargoliner